Kategorie: Medizinrecht

Medizinrecht

Erfolg in Arzthaftungsfällen

In den letzten Jahrzehnten gab es eine deutliche Verbesserung zugunsten der Patienten.

Dies liegt zum einen daran, dass der Gesetzgeber die Patientenrechte verbessert hat, aber auch daran, dass sich die Schlichtungsstellen der Ärztekammern deutlich verbessert haben.

Hatte man in den 90er Jahren den Eindruck, dass das Universitätsklinikum Homburg die Winterbergklinik kontrolliert und umgekehrt, haben sich die Schlichtungsstellen professionalisiert. Auch der Umgang mit Fehlern, also die Fehlerkultur, hat sich zugunsten der Patienten verändert.

Das Saarland hat sich als eines von 10 Bundesländern der Norddeutschen Schlichtungsstelle in Hannover angeschlossen, so dass die gutachterlichen Überprüfungen vorgeworfener Behandlungsfehler außerhalb des Saarlandes erfolgten.

Weiter
Foto Grabstein mit Rosen Erbrecht

Hinterbliebengeld, was ist das?

Seit dem Jahr 2017 gibt es Hinterbliebenengeld, das in § 844 III BGB geregelt ist. Doch was ist das? Schmerzensgeld kennt jeder, der bei einem Verkehrsunfall oder aufgrund eines Behandlungsfehlers schon einmal verletzt wurde.

Hinterbliebenengeld gibt es nur im Falle der Tötung durch einen Dritten. Das Hinterbliebenengeld kann dann von Personen geltend gemacht werden, die in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten standen. Vermutet wird dies bei Eltern und Kindern der getöteten Person sowie beim Ehegatten und Lebenspartner. Bei getrenntlebenden Ehegatten oder anderen Personen muss ein besonderes persönliches Näheverhältnis im Einzelfall nachgewiesen werden.

Weiter
Foto schmerzender Rücken

Wofür gibt es Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld gibt es bei einem Verkehrsunfall oder ärztlichen Behandlungsfehler für die infolge des Unfalls oder des Behandlungsfehlers eingetretenen Verletzungen.

Dabei gilt der Grundsatz der „Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes“. Dies bedeutet nach der Rechtsprechung des BGH, dass mit der Zahlung grundsätzlich alle Verletzungen für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft abgegolten sind. Auch noch nicht eingetretene Schadenfolgen werden von der Zahlung umfasst, auch soweit diese vorhersehbar sind.

Weiter
Foto einer Operation

Ärztliche Behandlungsfehler: Was dann?

Die Bundesärztekammer hat für das Jahr 2018 festgestellt, dass 31 % der bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammer eingegangenen Beschwerden über Behandlungsfehler erfolgreich waren. Es waren 88 Tote zu beklagen, 127 dauerhaft Schwer- und 462 dauerhaft Mittel- und Leichtgeschädigte.

Weiter
Call Now Button