Man kann es kaum glauben, aber pro Tag ereignen sich in Deutschland rund 700 Wildunfälle mit Fahrzeugen. Ein einzelner Wildunfall verursacht dabei durchschnittlich Kosten in Höhe von 2.400,00 €.

Nach einem Wildunfall sollte man zunächst die Unfallstelle sichern, d.h. den Warnblinker setzen, die Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Ein totes Tier sollte man zur Vermeidung weiterer Unfälle von der Fahrbahn an den Straßenrand ziehen. Dabei sollte man in jedem Fall Handschuhe tragen, da Tiere oft Träger von Krankheiten (Tollwut) sind. Aus gleichem Grund ist dringend davon abzuraten, das Tier in den Kofferraum zu legen und als Mahlzeit zuzubereiten. Wenn sie das Tier mitnehmen, machen sie sich zudem der Wilderei schuldig.

Sollte das Tier noch leben, sollten sie einen ausreichenden Abstand zu dem Tier einhalten. Ein verletztes Tier kann in Panik um sich schlagen. Der Tritt eines Tieres kann sie erheblich verletzen.

Nachdem die Unfallstelle gesichert ist müssen sie die Polizei informieren. Dies müssen sie auch, wenn sich das verletzte Tier von der Unfallstelle wieder entfernt. Ansonsten stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz dar. Nachdem sie die Polizei gerufen haben, sollten sie Fotos der Unfallstelle, des Tieres sowie der Schäden am Fahrzeug einschließlich anhaftender Blut- und Fellspuren dokumentieren. Soweit Unfallzeugen vorhanden sind, sollten sie deren Adressen notieren. Die Beweislast für das Vorliegen eines Wildunfalls liegt bei ihnen.

Die Polizei wird danach den Jagdpächter informieren. Dieser ist zuständig für das verletzte oder tote Tier. Achten sie darauf, dass ihnen die Polizei nach eine Bescheinigung über den Wildunfall ausstellt. Diese kann Grundlage für die Geltendmachung des Schadens bei ihrer Kaskoversicherung sein.

Einige Fahrtipps sollten sie beachten. Gerade in der Morgen- und Abenddämmerung in den Monaten März/April (Futtersuche) und ab Oktober (Suchen nach einem Winterquartier) und insbesondere an den Tagen der Zeitumstellung sollten in besonderer Weise die Wildwechselschilder beachtet werden. Bei einer Annäherung an ein Tier sollten sie kein Fernlicht einschalten, da die Tiere dadurch geblendet werden und dann oft auf der Fahrbahn stehen bleiben. Niemals sollten sie eine unkontrollierte Ausweichbewegung durchführen und das Ausbrechen des Fahrzeuges riskieren. Es ist immer besser, das Lenkrad gerade zu halten, stark zu bremsen und dadurch eine kontrollierte Kollision herbeizuführen. Denn das Ausbrechen des Fahrzeuges, natürlich erst recht auf nassen oder vereisten Straßen, kann zu tödlichen Kollisionen mit einem Baum oder zu Fahrzeugüberschlägen an Böschungen der Landstraßen führen. Oft kann auch nicht vorhergesagt werden, welche Richtung das Tier einschlägt und erst das Ausweichen führt zu einer Kollision. Auch ein Hupen ist vor der Kollision anzuraten, damit das Tier gegebenenfalls noch flüchten kann.

Kommt es nicht zu einer Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Tier, sondern durch eine Ausweichreaktion zu einem Unfall, wird in den seltensten Fällen gegenüber der Kaskoversicherung der Nachweis eines Wildunfalls gelingen. Eine Vollbremsung wegen Kleintieren (beispielsweise Haase, Igel oder Fuchs) führt zu einer Mithaftung, wenn es zu einem Auffahrunfall kommt. Weicht man Kleintieren aus, setzt man sich auch dem Argument der Versicherung aus, dass der Schaden durch Zusammenprall mit dem Tier viel kostengünstiger gewesen wäre, als durch das Ausbrechen des Fahrzeugs.

Die Teilkaskoversicherung zahlt die Unfallschäden jedoch in der Regel nur bei sogenanntem Haarwild. Dazu zählen Rot-, Damm- und Rehwild, Schwarzwild (Wildschweine), Hasen, Füchse, Marder, usw. Federvieh, wie beispielsweise Fasane und Hühner gehören nicht dazu. Ebenso wenig Kühe und Haustiere. Bei Kollisionen mit diesen Tieren zahlt i.d.R. nur eine Vollkaskoversicherung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Keine Ansprüche haben sie gegenüber dem Jagdpächter oder dem Förster, da Wild herrenlos ist, obwohl es sich dabei um eine verbreitete Ansicht handelt.

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