Hackerangriff: 18.000 Kunden der SAARLAND Versicherungen sind von dem Datendiebstahl betroffen!

Hackerangriff

SAARLAND Versicherungen

Wie in den Medien im Juli 2023 berichtet, erfolgte auf die SAARLAND Versicherungen ein Hackerangriff, bei dem sensible Daten von 18.000 Kunden gestohlen wurden, die bei den SAARLAND Versicherungen Riesterverträge abgeschlossen haben.

Nach Medienangaben wurden folgenden personenbezogene Daten entwendet:
NAME, GEBURTSDATUM, GEBURTSORT, GESCHLECHT, ANSCHRIFT.

Aus uns vorliegenden Fällen ist uns bekannt, dass weitere Daten gestohlen wurden, u.a. 
VORNAME, STEUER-ID, SOZIALVERSICHERUNGSNUMMER.

Auch sind von dem Diebstahl personenbezogene Daten von KINDERN betroffen, deren Daten durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in besonderer Weise geschützt sind.

Aufgrund des Diebstahls Ihrer personenbezogenen Daten steht Ihnen ein SCHMERZENSGELDANSPRUCH gegenüber den SAARLAND Versicherungen zu. Dies verwundert vielleicht im ersten Augenblick, jedoch können die Hacker mit Ihren Daten bspw. einen Identitätsdiebstahl begehen. Die Hacker können mit Ihren Daten Mailkonten oder Nutzerkonten einrichten, Waren bestellen oder kostenpflichtige Abonnements für Videostreaming oder Datingportale abschließen.  

Diesen Risiken sind Sie nur deswegen ausgesetzt, weil die SAARLAND Versicherungen nicht in ausreichendem Maße auf Ihre Daten aufgepasst haben. Da derzeit noch nicht feststeht, inwieweit Ihnen aus dem Datenverlust ein konkreter Schaden entstehen wird,  haben Sie zunächst einen Anspruch auf SCHMERZENSGELD. 

Die Höhe des SCHMERZENSGELDES ist davon abhängig, welche Daten in Ihrem Einzelfall konkret gestohlen wurden.  

Das Landgericht München hat in seinem Urteil vom 09.12.2012, Az 31 O 16606/20 ein Schmerzensgeld von 2.500,00 € zugesprochen. Dort wurden folgende Daten entwendet:
VORNAME, NACHNAME, ANREDE, ANSCHRIFT, GEBURTSDATUM, GEBURTSTSORT, GEBURTSLAND, STAATSANGEHÖRIGKEIT, STEUER-ID, E-MAIL-ADRESSE, HANDYNUMMER, FAMILIENSTAND, STEUERSITZ, IBAN, AUSWEISKOPIE, PORTRAITFOTO.

Neben dem Anspruch auf SCHMERZENSGELD steht Ihnen ein Anspruch auf Feststellung zu, dass Ihnen die SAARLAND Versicherungen alle ZUKÜNFTIG ENTSTEHENDEN SCHÄDEN ersetzen muss, die Ihnen durch den Diebstahl Ihrer personenbezogenen Daten entstehen können. 

Die KOSTEN Ihrer anwaltlichen Vertretung sind dabei grundsätzlich von den SAARLAND Versicherungen zu tragen und sind zusätzlich von Ihrer RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG abgedeckt.

 

UNSERE LEISTUNGEN

  • DECKUNG der Rechtsschutzversicherung einholen
  • AUSKÜNFTE einholen, welche personenbezogenen Daten in Ihrem Fall entwedet wurden
  • SCHMERZENSGELDANSPRÜCHE beziffern und geltend machen (abhängig von den gestohlenen Daten bis zu 2.500,00 € je Einzelfall möglich)
  • ZUKÜNFTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE aus Datenmissbrauch absichern
  • KOSTENLOSE ERSTBERATUNG 

Rechtsanwalt
Pierre Zimmermann

u.a. bekannt aus
DER SPIEGEL
ARD Panorama​

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