Das Bankrecht regelt zum einen das Verhältnis zwischen Bank und Kunde, zum anderen das Verhältnis der Banken untereinander sowie zum Staat und anderen Institutionen im Rahmen der Bankenaufsicht und deren Regulierung.

Beim Kapitalmarktrecht geht es um Vermögenslagen nicht nur bei Banken, sondern auch bei Versicherungen und anderen Finanzinstitutionen, insbesondere auch im sogenannten grauen Kapitalmarkt.

Seit über 30 Jahren sind wir in den Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts auf beiden Seiten tätig, also sowohl auf Seiten der Bank als auch auf Seiten des Kunden oder Kapitalanlegers. Seit rund 15 Jahren stellt unsere Kanzlei einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Neben dem Kreditbereich für Firmen- und Privatkunden sowie anderen Schnittstellen wie zum Beispiel der Überprüfung der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Banken, fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen, falscher Verzinsung von Sparverträgen und anderen Produkten, liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung geschädigter Kapitalanleger gegenüber Banken und anderen Anbietern. Zudem sind wir seit über 10 Jahren für einen großen, bundesweit agierenden Versicherer als Treuhänder zur Wahrung der Kundeninteressen bei der Kapitalanlage tätig.

Das Bankrecht weist Bezüge zu mehreren anderen Rechtsgebieten aus. Neben steuerrechtlichen Fragen können gesellschaftsrechtliche Fragestellungen (zum Beispiel bei der Beteiligung an Immobilienfonds), erbrechtliche Parallelen (zum Beispiel im Rahmen der Testamentsvollstreckung), familienrechtliche Konflikte (zum Beispiel bei der Übernahme von Ehegattenbürgschaften oder gemeinsam geführter Bankkonten) oder versicherungsrechtliche Folgen betroffen sein.

Gliederung

Bankrecht

Kapitalanlagenrecht

Call Now Button