Dieselskandal: Welche Ansprüche verjähren erst nach 10 Jahren?
Der BGH hatte in seinem Urteil vom 17.12.2020, Az. 6 ZR 739/20 entschieden, dass Ansprüche gegenüber VW innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren verjähren.
Der BGH hatte in seinem Urteil vom 17.12.2020, Az. 6 ZR 739/20 entschieden, dass Ansprüche gegenüber VW innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren verjähren.
Der BGH hat am 25.05.2020 entschieden, dass einem vom Dieselskandal betroffenen Käufer mit dem sogenannten EA 189-Motor gegenüber Volkswagen ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises zusteht unter Abzug der vom Käufer gezogenen Gebrauchsvorteile.
Die Gebrauchsvorteile wurden auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300.000 km berechnet. Dies bedeutet, dass ein Käufer, der für 30.000,00 € ein Neufahrzeug gekauft hat und dessen Fahrzeug bei Rückgabe an VW 150.000 zurückgelegt hat, 15.000 € Schadensersatz von VW erhalten hätte.
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