Der Rechtstipp: Wenn der Wald brennt,- was zahlt ihre Versicherung?

Die aktuellen Waldbrände machen vielen Menschen Sorgen. Mitte August brach im Wald zwischen den Illinger Ortsteilen Wustweiler, Hirzweiler und Hüttigweiler ein Großfeuer aus – rund 18 Hektar, also etwa 25 Fußballfelder, standen in Flammen. Die Rauchsäule war kilometerweit zu sehen. Zeitweise waren mehr als 500 Einsatzkräfte im Einsatz, zwei Löschhubschrauber wurden bereitgestellt. Zwar ist dieser Brand aktuell unter Kontrolle und keine weitere Rauchentwicklung mehr zu erkennen, doch Glutnester flammen immer noch auf. Und diese Brände sind kein Einzelfall. Durch die große Trockenheit kommt es im Saarland immer häufiger zu Waldbränden – zuletzt auch in Ottweiler, Rubenheim und Freisen. Zudem belasten die Brände in der Eifel und Belgien die Region mit zusätzlichem Rauch.
Was passiert eigentlich, wenn solche Flammen auf Ihr Haus oder Ihre Mietwohnung übergreifen? Wie sind Sie hier versichert und welche Schäden werden von der Versicherung ersetzt? Eine gute Nachricht vorweg: Mit den richtigen Policen sollten Sie in den meisten Fällen geschützt sein.
Besitzen Sie ein Haus oder eine Wohnung, ist die Gebäudeversicherung hierbei die wichtigste Versicherung. Diese zahlt, wenn ein Waldbrand Ihr Gebäude beschädigt oder zerstört. Entscheidend ist, dass die Gefahr „Brand“ bzw. „Feuer“ in Ihrem Vertrag eingeschlossen ist – das ist bei fast allen Wohngebäudeversicherungen der Fall. Auf mögliche Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen ist jedoch trotzdem stets sorgfältig zu achten.
Viele Betroffene wissen nicht, dass prinzipiell auch Folgeschäden versichert sind. Dazu gehören Schäden durch Löschwasser, Ruß oder Rauch. Selbst wenn die Feuerwehr Teile Ihres Hauses abreißen muss, um das Feuer zu stoppen, übernimmt die Versicherung regelmäßig diese Kosten. Auch Aufräumungskosten sind grundsätzlich versichert. Wichtig ist, dass Sie immer jeden Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer melden und Sie den Schaden dokumentieren.
Auch Mieter müssen sich keine Sorgen machen, wenn sie über eine Hausratversicherung verfügen. Diese schützt die beweglichen Sachen in der Wohnung – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Co. Achten Sie auch hier darauf, dass die Gefahr „Brand“ im Vertrag abgedeckt ist, was üblicherweise der Fall sein sollte. Es ist aber zu beachten, dass sogenannte Gebäudebestandteile nicht als Hausrat versichert sind. Die Abgrenzung der Begriffe kann im Einzelfall schwierig sein.
Neben den Versicherungsleistungen können auch Ansprüche gegen demjenigen bestehen, der einen Waldbrand verursacht hat. Bei Brandstiftung oder fahrlässiger Brandverursachung kommen deliktische Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Verursacher in Betracht.
Auch ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ist zu prüfen, wenn ein Brand von einem Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück übergreift, und einen Schaden verursacht.
Waldbrände sind zunehmend eine schwerwiegende Bedrohung, aber mit dem richtigen Versicherungsschutz und Wissen um Ihre Rechte müssen Sie deren Folgen nicht tatenlos hinnehmen.
Überprüfen Sie im Zweifel ihre Versicherungsverträge dahingehend, ob Sie über eine aktuelle Gebäudeversicherung bzw. eine Hausratversicherung mit ausreichender Versicherungssumme verfügen, und ob diese Versicherungen Brandschäden abdecken. Machen Sie im Vorfeld Fotos von versicherten Gegenständen im intakten Zustand, bewahren sie Anschaffungsbelege auf, dokumentieren sie Schäden durch weitere Fotos und Belege, und melden Sie den Vorfall umgehend Ihrem Versicherer.

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