(R)echt kurz gesagt: Wo darf ich bauen?

Baurecht

Der Traum vom eigenen Haus

Wo darf ich bauen ist ein Gedanke, der viele Menschen umtreibt. Viele Menschen träumen vom eigenen Haus in ruhiger Lage und mit viel Grün. Sie können es sich kaum vorstellen, wie viele Hürden sie nehmen müssen, dass der Traum am Ende auch wahr wird. Das fordert von ihnen einen langen Atem und viel Geduld und Ausdauer. Die erste Hürde ist die Suche nach einem geeigneten Grundstück. Nicht jeder erbt ein Baugrundstück, auf das man ohne weiteres sein Traumhaus stellen kann. In der Regel ist es eher umgekehrt. Man muss sich auf die mühsame nach seinem Traumgrundstück machen. Und wenn man es gefunden hat, steht noch lange nicht fest, ob man darauf bauen kann, wie man will. Das hängt oft von vielen unterschiedlichen Bauvorschriften ab, die die wenigsten kennen. Vor allem musst Du klären, ob Du auf dem Traumgrundstück überhaupt bauen darfst.

Bauen im Baugebiet

Einfach ist es, wenn das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt. Dort darfst Du grundsätzlich bauen, wenn das Grundstück erschlossen ist. D. h., das Grundstück muss von der Straße aus erreichbar sein und an Strom und Wasser und an den Kanal angeschlossen sein. Im Bebauungsplan kannst Du sehen, ob Du das Grundstück beispielsweise nur mit anderthalbstöckigen Einfamilienhäuern bestücken darfst oder Dachgauben zulässig sind. Sogar Vorgaben zur Firstausrichtung und zur Farbe der Außenfassade finden sich nicht selten in Bebauungsplänen und können einem einen gewaltigen Strich durch die eigenen Pläne machen. Der Bauherr sollte sich also frühzeitig darum kümmern, wo er was wie bauen darf.

Viele Städte und Gemeinden stellen ihre Bebauungspläne ins Internet, sodass man sich ohne viel Aufwand selbst schlau machen kann. Ansonsten lohnt sich immer der Weg auf‘ Bauamt, wo man Auskünfte einholen und knifflige Einzelheiten auch mithilfe versierter klären kann. Dabei sollte man sich angesichts der enormen Summen, um die es geht, nicht auf mündliche Auskünfte verlassen. Vielmehr sollte man sich die Auskünfte schriftlich bestätigen lassen nach dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht“. Denn am Ende zählt nur das, was man Schwarz auf Weiß in den Händen hält.

Bauen innerhalb eines bebauten Ortsteils

Gibt es keinen Bebauungsplan, muss das nicht das Ende aller Träume vom eigenen Haus sein. Denn wenn es in einem Ortsteil liegt, der bereits im Zusammenhang bebaut ist, hat man gute Chancen auf eine Baugenehmigung. Dafür muss sich die die geplante Bebauung allerdings in die bereits bestehende Bebauung einfügen. Mit anderen Worten: das geplante Haus darf nicht aus der Reihe tanzen.

Liegt das Grundstück am Rande eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, stehen die Chancen auf eine Baugenehmigung nicht besonders gut. Damit verhindern die Baubehörden, dass sich die Wohnbebauung immer weiter in die freie Landschaft schiebt. Eine ablehnende Haltung der Behörden solltest Du dennoch nicht einfach hinnehmen, sondern ein fachkundiger Anwalt sollte die Rechtslage überprüfen, bevor Du Dich zu früh – vielleicht zu Unrecht – von deinen Plänen verabschiedest.

Bauen im Außenbereich

Die Aussichten auf eine Bebauung sind schlecht, wenn das Grundstück im Außenbereich liegt, also nicht innerhalb der Grenzen eines Bebauungsplanes oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Denn der Außenbereich soll grundsätzlich von jeglicher Wohnbebauung freigehalten werden. Aber es gibt Ausnahmen. Steht etwa schon seit vielen Jahren ein schmuckes Eigenheim im Außenbereich, das abrissreif ist, hat der zukünftige Bauherr gute Karten. Er darf das alte Haus abreißen und an seiner Stelle ein gleich großes bauen.

Auch Erweiterungen sind zulässig, wenn das alte Haus nur aus einer Wohnung besteht und eine weitere Wohnung dazu gebaut werden soll. Voraussetzung ist aber, dass sich der Anbau in einem angemessenen Rahmen hält und das gesamte Gebäude selbst genutzt wird. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass ein kleines Häuschen im Grünen quasi durch die Hintertür in eine prachtvolle Landvilla umgewandelt wird.

Aber auch angemessene Anbauten müssen außenbereichsverträglich sein. Das sind sie nicht, wenn sie etwa den Naturschutz beeinträchtigen. Ob das der Fall ist, solltest Du frühzeitig mit den zuständigen Behörden klären. Ansonsten steckst Du viel Geld in unrealistische Planungen und der Traum vom eigenen Haus ist ausgeträumt, bevor er richtig begonnen hat.

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