Schlagwort: Antrag

Schulrecht

OVG Saarland verpflichtet Landkreis zur Bereitstellung von wohnortnahen Betreuungsplätzen

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem aktuellen Beschluss einen Landkreis zur Bereitstellung von wohnortnahen Betreuungsplätzen verpflichtet. Eltern hatten den Bedarf nachgewiesen, jedoch wurde ihr Antrag abgelehnt. Das Gericht entschied zugunsten der Eltern und stellte fest, dass der Landkreis gemäß § 24 SGB VIII verpflichtet ist, wohnortnahe Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Rechte der Kinder und Eltern auf einen Betreuungsplatz. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt für betroffene Eltern, die einen wohnortnahen Betreuungsplatz für ihre Kinder benötigen. Frühzeitige Anmeldung und Unterstützung bei Anträgen werden empfohlen, um den Anspruch auf einen Betreuungsplatz zu sichern.

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(R)ECHT KURZ GESAGT – Akteneinsicht bei Behörden

Haben Sie es mit einer Behörde zu tun? Hat etwa das Bauamt Ihren Baugenehmigungsantrag nicht so beschieden, wie Sie wollten oder gar vollständig abgelehnt? Oder verlangt das Ordnungsamt von Ihnen, einen vermeintlich verkehrsgefährdenden Baum im heimischen Garten zu fällen? Dann können Sie mit Erfolg gegen die Behörde nur vorgehen, wenn Sie wissen, wie die Behörde Ihre Angelegenheit bearbeitet hat. Das können Sie erfahren, indem Sie Einsicht in die Behördenakten nehmen. Das gilt auch, wenn Sie merken, dass auf Ihrem Nachbargrundstück ein Bau hochgezogen wird, ohne dass Sie vorher irgendjemand offiziell darüber informiert hat.

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(R)ECHT KURZ GESAGT – „Licht in`s Dunkel bringen“ – Wie komme ich an Umweltinformationen

Wer auf seiner täglichen Joggingrunde plötzlich zerfurchte Böden, herumliegendes Geäst und schweres Gerät entdeckt, will oft wissen, ob es hier mit rechten Dingen zugeht oder Schindluder mit der Umwelt getrieben wird. Die Antwort darauf kann er selbst herausfinden, wenn er bei den sog. informationspflichtigen Stellen nachfragt. Das sind grundsätzlich alle Behörden, die über umweltrelevante Informationen verfügen. Das müssen nicht immer reine Umweltämter sein. Das kann auch das Bauamt sein, die Denkmalschutzbehörde oder gar die städtische Wirtschaftsförderung. Landet man mit seinen Anfragen einmal bei der falschen Behörde, ist das nicht weiter schlimm. Man wird von dort aus an die zuständige informationspflichtige Stelle weitergeleitet, die die erbetenen Auskünfte erteilt.

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