Schlagwort: Betreuungsplatz

Schulrecht

OVG Saarland verpflichtet Landkreis zur Bereitstellung von wohnortnahen Betreuungsplätzen

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem aktuellen Beschluss einen Landkreis zur Bereitstellung von wohnortnahen Betreuungsplätzen verpflichtet. Eltern hatten den Bedarf nachgewiesen, jedoch wurde ihr Antrag abgelehnt. Das Gericht entschied zugunsten der Eltern und stellte fest, dass der Landkreis gemäß § 24 SGB VIII verpflichtet ist, wohnortnahe Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Rechte der Kinder und Eltern auf einen Betreuungsplatz. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt für betroffene Eltern, die einen wohnortnahen Betreuungsplatz für ihre Kinder benötigen. Frühzeitige Anmeldung und Unterstützung bei Anträgen werden empfohlen, um den Anspruch auf einen Betreuungsplatz zu sichern.

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