OVG Saarland verpflichtet Landkreis zur Bereitstellung von wohnortnahen Betreuungsplätzen
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem aktuellen Beschluss einen Landkreis zur Bereitstellung von wohnortnahen Betreuungsplätzen verpflichtet. Eltern hatten den Bedarf nachgewiesen, jedoch wurde ihr Antrag abgelehnt.