Verkehrsunfälle gehören zum Alltag auf deutschen Straßen. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein lautes Krachen – und schon ist es passiert. Nach einem Verkehrsunfall stellt sich meist die Frage: Wer hat Schuld? Doch im Verkehrsrecht ist die Antwort selten ein einfaches „Schwarz oder Weiß“. Oft wird der Schaden nach sogenannten Haftungsquoten geteilt. Die Quote bestimmt, wie viel Schadensersatz jeder erhält oder zahlen muss, etwa Reparaturkosten, Schmerzensgeld oder Gutachterkosten.
Was bedeutet die Haftungsquote?
Die Haftungsquote legt in Prozent fest, in welchem Umfang die Beteiligten für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Bei einer Quote von 50:50 trägt jeder die Hälfte seines eigenen Schadens selbst und bekommt die andere Hälfte von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
Ein wichtiger Faktor ist dabei die Betriebsgefahr. Allein die Tatsache, dass man ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum bewegt, gilt als potenzielle Gefahrenquelle. Selbst wenn man keine direkte Schuld am Unfall trägt, kann dies oft zu einer Mithaftung von 20 bis 25 Prozent führen. Nur wenn der Unfall für einen Beteiligten ein „unabwendbares Ereignis“ war, entfällt diese Mithaftung komplett.
Aktuelle Urteile und typische Szenarien
- Der Auffahrunfall: Nicht immer ist der Hintermann allein schuld. Bei Auffahrunfällen spricht zunächst vieles gegen den Auffahrenden. Lange galt die Faustregel: Wer auffährt, hat Schuld. Dieser „Anscheinsbeweis“ wird jedoch zunehmend differenziert betrachtet. Wenn der Vorausfahrende ohne triftigen Grund stark bremst oder abrupt die Spur wechselt, kann die Haftung des Hintermanns unter 50 Prozent und darunter sinken.
- Vorfahrt missachtet, aber zu schnell gefahren: Das OLG Celle hat entschieden, dass bei einer Vorfahrtsverletzung und gleichzeitiger erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Berechtigten eine hälftige Schadensteilung (50:50) gerechtfertigt sein kann.
- Handy am Steuer: Das Landgericht Hamburg urteilte, dass ein Unfallbeteiligter, der zum Unfallzeitpunkt mit dem Handy beschäftigt war, eine erhöhte Haftungsquote trägt. In diesem Fall musste der „Handyfahrer“ 75% des Schadens zahlen.
- Reißverschluss und Spurwechsel: Beim Einfädeln im Reißverschlussverfahren kann ein abruptes Spurwechseln zu einer überwiegenden Haftung des Spurwechslers führen. Das AG München gab dem Fahrer auf der durchgehenden Spur zu 70% recht, weil der Spurwechsler unachtsam handelte.
- „Dooring“-Unfälle:
Ein häufiges Szenario in Städten: Ein Autofahrer öffnet unachtsam die Tür (Dooring), und ein Radfahrer prallt dagegen. Das LG Köln sprach einem Radfahrer 100 Prozent Schadensersatz zu, der 35 – 50 cm Abstand hielt. - Parkplatz-Kollisionen:
Auf Supermarktparkplätzen herrscht das Gebot der besonderen Rücksichtnahme. Kommt es beim gleichzeitigen Rückwärtsfahren zweier Fahrzeuge zur Kollision, wird fast immer eine Haftungsquote von 50:50 angesetzt.
Fazit für Autofahrer
Damit später eine sachgerechte Haftungsquote gebildet werden kann, sollten Unfallbeteiligte Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Skizzen und, wenn möglich, polizeiliche Aufnahme. Nach einem Unfall sollten Sie keine voreiligen Schuldeingeständnisse unterschreiben. Da die Haftungsquote von vielen Details abhängt – wie der Geschwindigkeit oder dem exakten Unfallort –, empfiehlt sich oft eine anwaltliche Überprüfung.

