Adhäsive Befestigung und Abrechnung nach GOZ

Zahnspange

Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 13.09.2016, Az. 14 S 29/14 gegen einen privaten Krankenversicherer entschieden, dass die GOZ 6100 lediglich die „Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel“ beschreibt, wohingegen GOZ 2197 die „adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone veneer etc.)“ beschreibt. Die wesentliche Leistung hinter der Abrechnung GOZ 6100 sei die Eingliederung, mithin die Ein- und Anpassung des Brackets und nicht dessen Befestigung bzw. Kleben. Mithin könne die GOZ 2197 neben der GOZ 6100 abgerechnet werden (so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.06.2016 – 14 BV 15.527 -, VG Regensburg, Urteil vom 01.09.2015 – RN 8 K 15.936 -, Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 14.10.2015 – 13 K 2159/14 -, VG Münster, Urteil vom 17.02.2016 – 5 K 1880/15 -, Amtsgericht Gießen, Urteil vom 08.02.2016 – 41 C 438/15-).

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Wichtige, neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Verfall von Urlaubsansprüchen!

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht am 22.09.2022, Aktenzeichen C – 120/21, festgestellt, dass Urlaubsansprüche nur dann verfallen oder verjähren, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen hat.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 31.01.2023, Az. 9 AZR 107/20, die Rechtslage zur Verjährung und zum Verfall von Urlaubsansprüchen in Deutschland weiter geklärt.

Nach § 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG erlischt der Anspruch auf den Jahresurlaub grundsätzlich mit Ende des laufenden Kalenderjahres.

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Schadensersatz für Kunden der Saarland Versicherungen nach Hackerangriff

Die Einschläge kommen immer näher. Mehr und mehr sind saarländische Unternehmen von Hackerangriffen betroffen.

Bei den SAARLAND Versicherungen kam es im Juli 2023 zu einem Hackerangriff. Bei der AOK Saarland gab es im Juni 2023 einen Zwischenfall. Derzeit wird noch geprüft, ob ein Zugriff auf Sozialdaten von Versicherten erfolgte. Bei der IKK Südwest kam es im Mai 2023 bei einem IT-Dienstleister zu einem Hackerangriff. Die Liste ließe sich fortsetzen.

Sie fragen sich, was das mit ihnen zu tun hat? Ihre personenbezogenen Daten sind in die Hände von Kriminellen gelangt.

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