Schadensersatz für Kunden der Saarland Versicherungen nach Hackerangriff

Datenschutzrecht

Die Einschläge kommen immer näher. Mehr und mehr sind saarländische Unternehmen von Hackerangriffen betroffen, die zu Schadensersatzansprüchen Ihrer Kunden führen.

Hackerangriff auf SAARLAND Versicherungen

Bei den SAARLAND Versicherungen kam es im Juli 2023 zu einem Hackerangriff. Bei der AOK Saarland gab es im Juni 2023 einen Zwischenfall. Derzeit prüfen die Verantwortlichen, ob ein Zugriff auf Sozialdaten von Versicherten erfolgte. Bei der IKK Südwest kam es im Mai 2023 bei einem IT-Dienstleister zu einem Hackerangriff. Die Liste ließe sich fortsetzen.

Welche Daten sind gestohlen?

Sie fragen sich, was das mit ihnen zu tun hat? Ihre personenbezogenen Daten sind in die Hände von Kriminellen gelangt. Zumindest steht dies bei 17.700 Kunden der SAARLAND Versicherungen fest. Die Universität des Saarlandes hat veröffentlicht, dass Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht sowie die Anschrift entwendet wurden. Betroffen sind nach Angaben der SAARLAND Versicherungen Kunden, die einen Riester Vertrag abgeschlossen haben.

Welche Folgen hat der Datenverlust

Jetzt fragen sie sich, ob das Abhandenkommen ihrer personenbezogenen Daten schlimm ist. Die Antwort lautet eindeutig ja. Denn die Kriminellen werden mit ihren Daten einen Identitätsmissbrauch betreiben. Die missbräuchliche Nutzung ihrer Daten kann beispielsweise zu einer Verschuldung führen. Beliebt ist, sich mit ihren Daten in Videoportalen oder Dating-Portalen anzumelden. Sollten sie von dem Datenschutzdiebstahl bei den SAARLAND Versicherungen betroffen seien, empfiehlt es sich in jedem Fall, Strafanzeige gegen unbekannt bei ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.

Welche weiteren Daten sind gestohlen?

Die Täter haben bisher nicht veröffentlichte, sehr persönliche Daten ebenfalls entwendet. So sind bei Kunden auch die Steueridentifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer und die Werte aus der jährlichen Kundeninformation Kriminellen in die Hände gefallen. Ob darüber hinaus noch weitere Daten gestohlen wurden, über die noch nicht berichtet wurde, steht derzeit noch nicht fest.

Welche Ansprüche haben Sie?

In jedem Fall sollten sie ihren Auskunftsanspruch gegenüber den betroffenen Unternehmen geltend machen, ob und welche konkreten Daten in ihrem Fall abhandengekommen sind.

Weil die SAARLAND Versicherungen ihre Daten nicht ausreichend geschützt haben, haben sie einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegenüber den SAARLAND Versicherungen, dass diese verpflichtet sind, ihnen sämtliche aus der Entwendung der personenbezogenen Daten entstehenden materiellen und immateriellen Schäden für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu ersetzen.

Darüber hinaus gewährt ihnen der Gesetzgeber einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe ihres Schmerzensgeldanspruchs richtet sich danach, welche Daten im Einzelnen gestohlen wurden. Dazu dient der oben angegebene Auskunftsanspruch.

Schmerzensgeldhöhe gem. Urteil des Landgerichts München, Az 31 O 16606/20

Das Landgericht München hat in seinem Urteil vom 09.12.2012, Az 31 O 16606/20 ein Schmerzensgeld von 2.500,00 € zugesprochen. Dort wurden Vorname, Nachname, Anrede, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Steuer-ID Nummer, E-Mail-Adresse, Handynummer, Familienstand, Steuersitz, IBAN, Ausweiskopie und ein Porträtfoto gestohlen. Die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung sind bei Eintritt eines Schadens dabei grundsätzlich von den SAARLAND Versicherungen zu tragen und sind zusätzlich von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.

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