
Bankenhaftung beim Pfändungsschutzkonto
Seit einigen Jahren gibt es den gesetzlichen Anspruch von Privatpersonen auf ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto). Dies soll gewährleisten, dass Menschen, die nur von geringen Einkünften

Seit einigen Jahren gibt es den gesetzlichen Anspruch von Privatpersonen auf ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto). Dies soll gewährleisten, dass Menschen, die nur von geringen Einkünften

Ein in letzter Zeit fast alltäglicher Fall: Ein Kunde hat eine Ware oder Dienstleistung bestellt und erhalten. Sodann erhält er entweder auf dem Postwege oder

Ein neuer Arbeitsplatz, ein neuer Lebenspartner oder die Aussicht auf geringere Steuern: die Gründe für einen Wohnsitzwechsel sind vielfältig und nicht immer frei wählbar, sondern

Immer mehr Banken versuchen Kunden zu überzeugen, ihr Girokonto/Kreditkartenkonto online zu führen. Zum einen wird dies dadurch begünstigt, dass die Kontoführungsgebühren hierbei geringer sind, zum

Seit einiger Zeit wird bei der Trennung von Kindeseltern das Wechselmodell immer populärer. In früheren Zeiten war es üblich, dass ein Kind nach der Trennung

Wenn der Koffer bei einer Flugreise nicht, nicht rechtzeitig oder beschädigt ankommt, ist der Ärger groß. Vor allem, wenn dies bei der Hinreise schon passiert,

Seit 1. 1.2023 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Sie dient als Maßstab für die Festlegung der Höhe des Unterhaltsbedarfs für minderjährige und volljährige Kinder. Die Jugendämter und Gerichte wenden diese Tabelle konsequent an.
Was ist neu?
Auffallend ist eine starke Erhöhung der Unterhaltsbeträge. Damit einher geht jedoch auch eine entsprechende Erhöhung des so genannten Selbstbehaltes. Letzterer gibt an, wie viel einem Unterhaltspflichtigen selbst noch für seinen Lebensunterhalt monatlich zu verbleiben hat. Hintergrund für die Erhöhungen sind die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Insbesondere Wohnkosten und Energiekosten sind geradezu explodiert. Aber auch inflationsbedingte Erhöhungen der Preise für Lebensmittel etc. machen allen Beteiligten zu schaffen.

Zurzeit nehmen die Meldungen wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge in der jetzigen Urlaubszeit ständig zu. Zum einen bedingt durch Personalausfälle infolge Erkrankung, aber auch infolge abgebauter Arbeitsplätze durch die Flughäfen und Flugunternehmen nach der Corona-Pandemie. Dies führte auch hier am Flughafen Saarbrücken zu vielen Ärgernissen und Chaos. Die betroffenen Passagiere konnten zum Teil nicht oder nur verspätet in den Urlaub starten. Teilweise funktionierten aber auch die Rückflüge nicht wie angekündigt. Die betroffene Fluglinie SmartLynx stammt aus Estland, versprach Besserung für die Zukunft und kundenfreundliche Lösungen bei den bisherigen Pannen. Die Realität sieht leider anders aus. Immer wieder müssen Passagiere feststellen, dass sie nicht wie gebucht abfliegen können, über

Vor knapp einem Jahr hatte ich zu den Ansprüchen aus solchen Prämiensparverträgen berichtet, die überwiegend von den Sparkassen an Kunden vermittelt wurden.
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof am 6. Oktober vergangenen Jahres ein Grundsatzurteil gefällt. Dieses Urteil fällt ganz zu Gunsten der Verbraucher aus. Zwei bedeutsame Gesichtspunkte sind im Urteil enthalten. Zum einen hat das Gericht betont, dass die von der betroffenen Sparkasse vorgenommene Verzinsung zu niedrig ist.

Mit mehreren Entscheidungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof die bisherigen Grundlagen zur Ermittlung der Höhe des Kindesunterhaltes erweitert. So hatten die Gerichte bislang die so genannte Düsseldorfer Tabelle, die je nach Altersstufe und Einkommen bis zu einer Höhe von 5500 € netto monatlich feste Beträge ausgewiesen hatte, fast einheitlich angewandt und lediglich in Einzelfällen höhere Unterhaltsbeträge zugesprochen, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils über 5500 € lag und für das Kind ein entsprechender konkreter Bedarf (z.B. für Hobbys, Urlaub etc.) nachgewiesen werden konnte.

In den letzten Wochen ging durch die Medien, dass der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Grundsatzurteil zu der Frage gefällt hat, ob Banken die über Jahrzehnte geübte

Seit über einem Jahr ist immer wieder in Zeitungen und anderen Medien zu lesen, dass Verbraucherschutzverbände gegen die Kündigung von Prämiensparverträgen und die Berechnung der Zinsen hierfür durch die Sparkassen protestieren. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist jedoch in den meisten Fällen gegen die Kündigung der Prämiensparverträge nach Ablauf von 15 Jahren nichts auszurichten. Eine Ausnahme hiervon bilden Fälle, in denen den Kunden eine längere Laufzeit mündlich oder schriftlich zugesichert worden ist.