Erfolg in Arzthaftungsfällen

Medizinrecht

In den letzten Jahrzehnten gab es eine deutliche Verbesserung und zunehmende Erfolge in Arzthaftungsfällen.

Verbesserung der Patientenrechte

Dies liegt zum einen daran, dass der Gesetzgeber die Patientenrechte verbessert hat. Aber auch die Schlichtungsstellen der Ärztekammern haben sich deutlich verbessert.

In den 90er Jahren hatte man den Eindruck, dass das Universitätsklinikum Homburg die Winterbergklinik kontrolliert und umgekehrt. Heute haben sich die Schlichtungsstellen professionalisiert. Auch der Umgang mit Fehlern, also die Fehlerkultur, hat sich zugunsten der Patienten verändert.

Schlichtungsstellen

Das Saarland hat sich als eines von 10 Bundesländern der Norddeutschen Schlichtungsstelle in Hannover angeschlossen. Die gutachterlichen Überprüfungen vorgeworfener Behandlungsfehler erfolgte ab diesem Zeitpunkt außerhalb des Saarlandes. Aufgrund der Vielzahl der Bundesländer und der großen Anzahl an Verfahren, die vor der gemeinsamen Schlichtungsstelle in Hannover erfasst wurden, konnte eine umfassende Datenbasis erstellt werden.

In rund 60% der Verfahren konnten von der Schlichtungsstelle danach keine Behandlungsfehler festgestellt werden. In 40% wurden Behandlungsfehler von den Gutachtern bejaht, die zu einem Erfolg in Arzthaftungsfällen führenten..

Als am 31.12.2021 der Betrieb der Norddeutschen Schlichtungsstelle eingestellt und eine Schlichtungsstelle Saarland / Rheinland-Pfalz gegründet wurde, hatten viele die Befürchtung, dass sich die Anzahl der festgestellten Behandlungsfehler wieder zu Lasten der Patienten verschlechtert.

Nach unserer Wahrnehmung war das jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil haben sich aus unserer Sicht die Anzahl der festgestellten Behandlungsfehler und damit die Erfolge in Arzthaftungsfällen leicht gesteigert. Ob dies daran liegt, dass die Gutachter der Schlichtungsstellen noch kritischer hinschauen oder die Behandlung in den Krankenhäusern schlechter wurde, kann von uns nicht gesagt werden.  

Jedenfalls lohnt es sich, bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler die Behandlung und die gesamte Behandlungsdokumentation überprüfen zu lassen. Die Verfahren der Schlichtungsstellen sind kostenlos.

Was können wir für Sie tun?

Wir begleiten unsere Mandanten im gesamten Verfahren, von der Antragstellung im Schlichtungsverfahren über die Anforderung der Behandlungsunterlagen bis zur Schadensdokumentation. 

Wurde von der Schlichtungsstelle ein Behandlungsfehler bejaht, gelingt es uns in der überwiegenden Anzahl der Fälle, eine außergerichtliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses oder des Arztes für unsere Mandanten abzuschließen.

Gelingt dies nicht, steht immer noch der Rechtsweg offen. Vor Gerichten kann eine erneute Überprüfung der Behandlung durch einen vom Gericht beauftragten weiteren Gutachter erfolgen. Jedoch ist unsere Erfahrung die, dass in den seltensten Fällen vom Gerichtsgutachter eine andere Auffassung vertreten wird, als vom Gutachter der Schichtungsstelle. 

Unser Erfolg in Arzthaftungsfällen ist einerseits bedingt durch das Ergebnis der Gutachten, durch die fundierte Rechtskenntnisse als Fachanwalt für Medizinrecht und einer umfangreichen Schadensdokumentation. Denn ein Schaden muss gut dokumentiert werden, denn sonst leisten die Versicherer am Ende keine sachgerechte Entschädigung.

Weitere Informationen zum Medizinrecht finden Sie hier.

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