
Mindestlohn 2025: Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG). Ziel ist es, eine verbindliche Lohnuntergrenze für Beschäftigte zu sichern – unabhängig von
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG). Ziel ist es, eine verbindliche Lohnuntergrenze für Beschäftigte zu sichern – unabhängig von
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht am 22.09.2022, Aktenzeichen C – 120/21, festgestellt, dass Urlaubsansprüche nur dann verfallen oder verjähren, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen hat.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 31.01.2023, Az. 9 AZR 107/20, die Rechtslage zur Verjährung und zum Verfall von Urlaubsansprüchen in Deutschland weiter geklärt.
Nach § 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG erlischt der Anspruch auf den Jahresurlaub grundsätzlich mit Ende des laufenden Kalenderjahres.
Im deutschen Arbeitsrecht regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz den Anspruch jedes Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Voraussetzung der Lohnfortzahlung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen bestanden hat und der Arbeitnehmer infolge Krankheit unverschuldet arbeitsunfähig ist.
Den Nachweis einer Erkrankung wird der Arbeitnehmer regelmäßig durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erbringen.
Der sogenannte „gelbe Schein“ ist jedoch seit dem 01.01.2023 Geschichte. Ab dem Jahr 2023 erfolgt die Krankmeldung der Arztpraxis auf digitalem Weg an die Krankenkasse und der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse auf elektronischem Weg anzufordern.
Die Nachweispflicht des Arbeitgebers- ein Thema, welches in der arbeitsrechtlichen Praxis immer wieder Fragen aufwirft.
Durch die Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie der EU in nationales Recht hat der Gesetzgeber nunmehr im gesamten Nachweisgesetz Anpassungen vorgenommen. Ziel der EU-Transparenz-Richtlinie ist es, durch transparente und vorhersehbare Regelungen die Arbeitsbedingungen zu verbessern und dadurch die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu steigern.
Diese Änderungen gelten ab dem 01.08.2022, wobei sowohl bereits bestehende Verträge als auch Neuverträge von der Reform erfasst sind.
Der Gesetzgeber hat im Pflege- und Gesundheitsbereich zum 15.03.2022 eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ eingeführt. Doch, mit welchen Konsequenzen müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen rechnen, wenn sie bis zum Stichtag weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis noch eine Impfunfähigkeitsbescheinigung vorlegen können? Ist eine Kündigung gerechtfertigt?
Einer von vielen kontrovers diskutierten Themen, welche gerade durch die Medien gehen. Doch viele Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob als Ungeimpfter denn nun ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Quarantäneanordnung besteht oder nicht. Wie ist die Rechtslage?
In rechtlicher Hinsicht ist diese Frage keineswegs eindeutig zu beantworten. So gehört es auch zu den zwangsläufig im Bereich der Rechtswissenschaften immer zutreffenden Antworten: es kommt drauf an! Aber worauf denn?
Seit dem 25.05.2018 gelten auch in Deutschland die Vorschriften der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Das Bundesdatenschutzgesetz wurde entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
Mit der neuen Verordnung wurde europaweit eine Datenschutzregelungen getroffen, die der fortschreitenden Entwicklung der digitalen Informationstechnik Rechnung tragen soll.
Wird eine Quarantäne angeordnet, weil ein Arbeitnehmer an dem Virus erkrankt ist, so erhält der Arbeitnehmer, der sich mit Corona infiziert hat, Entgeltfortzahlungnach den üblichen Regeln (6 Wochen durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld durch die Krankenversicherung).
Das Kündigungsschutzgesetz schützt, wie der Name schon sagt, Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen.
Es steht damit im Zentrum der Arbeitnehmerschutzrechte.
Das Kündigungsschutzgesetz ist jedoch nicht immer anwendbar.
Für die Eltern stellt sich das Problem der Kinderbetreuung während der Arbeitszeit. Die Kinderbetreuung fällt ausschließlich in den Risikobereich des Arbeitnehmers.
Wenn der Arbeitnehmer daher deshalb nicht arbeiten kann, hat
er keinen Anspruch auf Lohn.
Allerdings kann er vom Arbeitgeber auch nicht verpflichtet werden zur Arbeit zu erscheinen. Er hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung.
Arbeitnehmer und Angestellte kommen oft in die Situation, dass beabsichtigt wird, ihren Betrieb bzw. Teile ihres Betriebes stilllzulegen oder zu veräußern. Sie werden dann mit der Frage konfrontiert, was mit ihren Arbeitsverhältnissen passiert. Nicht selten verbindet ein Arbeitgeber seinen „Betriebsstilllegungsbeschluss“ mit der Kündigung der Arbeitsverhältnisse. Eine solche Situation bringt daher Arbeitnehmer und Angestellte nicht selten in eine schwierige, prekäre Situaton.
Dazu gibt es zwischenzeitlich Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Es ist dabei zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbarten Mehrurlaub zu unterscheiden.